Verkehrsrecht 2008: Was ist neu?
Zitat:
Die bedeutendsten Neuerungen für 2008 betreffen Klima-schutz und Reiseverkehr. Wer sein Fahrzeug nicht mit einer gültigen Umweltplakette ausstattet, wird in einige Großstädte und Ballungsgebiete bald nicht mehr fahren dürfen.
Unter anderem:
1. Januar: Das neue Versicherungsvertragsrecht (VVG) regelt u.a. den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Neu: Ging der Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oftmals leer aus, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, wird das in Zukunft nicht mehr so laufen. Künftig kommt es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend muss er zahlen. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Ausnahme: Schäden durch Alkohol und Drogen oder Versäumnisse des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl.
1. März/1. April: Die Führerschein-Missbrauchsverordnung soll dem sogenannten „Führerschein-Tourismus“ endgültig einen Riegel vorschieben.
8. April: Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 dürfen nicht mehr verwendet werden. Vorsicht bei Kindersitzen aus der Zeit vor September 1995.
Frühjahr 2008: Um das angepeilte Ziel der Halbierung der Verkehrsopferzahlen in Europa bis zum Jahr 2010 doch noch zu erreichen, wird die EU-Kommission eine Richtlinie mit weiteren Maßnahmen veröffentlichen.
Webreporter: Kahmoon
Quelle: http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/m_archiv/P..

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Die bedeutendsten Neuerungen für 2008 betreffen Klima-schutz und Reiseverkehr. Wer sein Fahrzeug nicht mit einer gültigen Umweltplakette ausstattet, wird in einige Großstädte und Ballungsgebiete bald nicht mehr fahren dürfen.
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