Warnwestenpflicht in Frankreich für Motorräder
Zitat:
Frankreich
Seit 1. Juli 2008 muss in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden.
Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Unfall das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Weste anzulegen.
Diese Regelung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge (auch für Motorradfahrer). Die Westen (in den Farben gelb, orange, oder rot) müssen mit dem Kontrollzeichen EN471 versehenen sein.
Webreporter: Kahmoon
Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/ausland/Warnweste_..

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